Ein Presbyterium leitet die Kirchengemeinde und fasst die dafür notwendigen Beschlüsse. Die Mitglieder des Presbyteriums (außer die Pfarrer/innen) werden von der Gemeinde alle vier Jahre gewählt. Das Presbyteramt kann Gemeindegliedern übertragen werden, die mindestens 18 Jahre alt sind, sich als treue Glieder der Gemeinde bewährt haben und einen guten Ruf in der Gemeinde besitzen.
Mitglieder des Presbyteriums sind die Presbyterinnen und Presbyter, die Pfarrerinnen und Pfarrer und die gewählten Mitarbeitenden. Sie üben den Dienst der Leitung in gemeinsamer Verantwortung aus. Sie sind in ihren Entscheidungen an die Heilige Schrift und an das Gewissen gebunden. Das Presbyterium entscheidet über Finanzen, Verwaltung, rechtliche und geistliche Belange der Gemeinde, ist für das gesamte Gemeindeleben verantwortlich und vertritt die Gemeinde nach außen. Es ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Erledigung der Aufgaben, die nicht einer gemeinsamen Verwaltung übertragen sind, und für die Zusammenarbeit mit der gemeinsamen Verwaltung bei den übertragenen Aufgaben. Es wirkt an der Leitung des Kirchenkreises und der Landeskirche durch Entsendung von Abgeordneten in die Kreissynode mit. Das Presbyterium trifft Entscheidungen im Rahmen der gültigen Kirchenordnung.
Presbyter und Presbyterinnen setzen sich für ein aktives Gemeindeleben ein. Sie stehen in einer Dienstgemeinschaft und werden zu ihrem Dienst auch entsprechend zugerüstet und begleitet.
Unser Presbyterium besteht aus den beiden Pfarrerinnen, zwölf gewählten Presbyter/innen und zwei gewählten Mitarbeiterpresbyter/innen.
Sie können sich gerne mit Ihrem Anliegen an die Mitglieder unseres Presbyteriums wenden.